DIN 18195 - Definition der Wasserbeanspruchung

(Quelle: Deutsche Bauchemie e.V.)

 

 

DIN 18195 Teil 4 - Bodenfeuchte/nichtstauendes Sickerwasser

Bodenfeuchte im Sinne der DIN 18195 ist im Erdreich vorhandenes, kapillar gebundenes und durch die Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft fortleitbares Wasser. Bodenfeuchte ist als Mindestbeanspruchung im Boden immer vorhanden. Eine der Wasserbeanspruchung Bodenfeuchte vergleichbare Belastung wird durch das von Niederschlägen herrührende, nicht stauende Sickerwasser erzeugt. Mit dieser Wasserbeanspruchung darf nur gerechnet werden, wenn das Baugelände bis zu einer ausreichenden Tiefe unter der Fundamentsohle und auch das Verfüllmaterial der Arbeitsräume aus stark durchlässigen Böden, zum Beispiel Sand oder Kies, bestehen. Voraussetzung ist, dass die Böden für in tropfbar-flüssiger-Form anfallendes Wasser so durchlässig sind, dass es ständig von der Oberfläche des Geländes bis zum freien Grundwasserstand absickern kann und sich auch nicht vorübergehend, beispielsweise bei starken Niederschlägen, aufstaut. Dies fordert einen Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens (k) von mind. 10–4 m/s. Die Feuchtigkeitsbeanspruchung liegt auch vor, wenn bei wenig durchlässigen Böden eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden ist, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer gegeben ist.

Wasserbeanspruchung: Bodenfeuchte DIN 18195-4
Wasserbeanspruchung: nichtstauendes Sickerwasser DIN 18195-4

 

 

 

DIN 18195 Teil 5 - Nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen

Nichtdrückendes Wasser ist Wasser in tropfbar flüssiger Form, z.B. Niederschlags-, Sicker- oder Brauchwasser, das auf die Abdichtung keinen oder nur einen geringen hydrostatischen Druck ausübt. Mit dieser Wasserbeanspruchung ist zu rechnen auf allen waagerechten und geneigten Dachflächen, im Freien und im Erdreich, sofern sie nicht durch drückendes Wasser beansprucht werden. Ferner liegt diese Wasserbeanspruchung bei Fußböden und spritzwasserbeanspruchten Wänden in Nassräumen vor. Es wird nach der DIN 18195 unterschieden in mäßig und hoch beanspruchte Abdichtungen.

Nichtdrückendes Wasser, mäßige Beanspruchung

Mäßig beanspruchte Flächen sind u. a.:

  • Balkone und ähnliche Flächen im Wohnungsbau
  • Unmittelbar spritzwasserbelastete Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen des Wohnungsbaus

Nichtdrückendes Wasser, hohe Beanspruchung

Hoch beanspruchte Flächen sind u.a.:

  • Dachterassen, intensiv begrünte Flächen mit einer maximalen Anstaubewässerung bis 100 mm Höhe, Parkdecks, Hofkellerdecken, erdberührte Decken
  • Durch Brauch- oder Reinigungswasser stark beanspruchte Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen wie: Umgänge in Schwimmbädern, öffentliche Duschen, gewerbliche Küchen und andere gewerbliche Nutzungen

 

DIN 18195 Teil 6 - Aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser

Die Wasserbeanspruchung, bei dem Wasser mit hydrostatischem Druck auf das Bauwerk einwirkt, wird hinsichtlich der Intensität der Beanspruchung unterschieden in Bauteile, die in das Grundwasser eintauchen und solche, die sich oberhalb des Bemessungswasserstandes befinden.

Aufstauendes Sickerwasser

Die Wasserbeanspruchung „Aufstauendes Sickerwasser“ nach DIN 18195 liegt vor, wenn Kelleraußenwände oder Bodenplatten mit Gründungstiefen bis zu 3,0 m unter Geländeoberkante (GOK) in wenig durchlässigen Böden und ohne eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden sind. Weiterhin müssen Bodenart und Geländeform so beschaffen sein, dass nur Stauwasser zu erwarten ist und der nach Möglichkeit langjährig ermittelte Bemessungswasserstand muss mindestens 300 mm unter der Unterkante Kellersohle liegen.

 

Wasserbeanspruchung: aufstauendes Sickerwasser DIN 18195-6, Abschnitt 7.2.2

 

Drückendes Wasser

Gebäude bzw. Bauteile werden nach der DIN 18195 gegen drückendes Wasser abgedichtet, wenn sie Grundwasser oder Schichtenwasser ausgesetzt sind, beispielsweise durch eine Kellerabdichtung. Die Beanspruchungsart „drückendes Wasser” ist unabhängig von Gründungstiefe, Eintauchtiefe und Bodenart.

 

Wasserbeanspruchung: drückendes Wasser (Grundwasser) DIN 18195-6, Abschnitt 7.2.1